Eine Ernährungstherapie ist dann erforderlich wenn bereits eine ernährungsbedingte Erkrankung besteht. Sie ist somit eine Ergänzung der ärztlichen Behandlung. Sie wird von Ihrem Arzt verordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen 5 Termine pro Jahr. Hierbei übernehmen Sie 50 – 100% der Kosten.
Drucken Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ganz einfach aus und lassen Sie sie von Ihrem Arzt ausfüllen.
Ich berate Sie gerne bei folgenden Erkrankungen:
- Magen- Darm Beschwerden
- Lebensmittelallergien
- Übergewicht und Untergewicht
- Bluthochdruck
- Osteoporose
- erhöhte Cholesterin,- Blutzucker- und Harnsäurewerte